Weite Teile der Türkei, vor allem die Region Istanbul, Regionen südlich
der Schwarzmeerküste, überwiegende Teile der Ägäisküste, aber auch Teile
der Mittelmeerküste sind erdbebengefährdet. Neben den verheerenden Erdbeben
im August und November 1999 in den Provinzen Izmit (Kocaeli) und Adapazari (Sakarya)
bzw. Bolu und Düzce kommt es immer wieder zu schwächeren Erdstößen. Das
Marmarameer südlich von Istanbul ist eine seismisch besonders aktive Zone.
West- und Zentraltürkei einschl. der Mittelmeer- und Schwarzmeerküsten
Ein großes Risiko für Touristen geht in diesen Regionen vom Straßenverkehr
aus. In der Nacht sollten Überlandfahrten vermieden werden. Auch tagsüber
ist besondere Vorsicht geboten.
Terroristische Anschläge der PKK sind seit dem Aufruf des inhaftierten
PKK-Führers Öcalan zum Verzicht auf Gewalt nicht mehr vorgekommen. Anschläge
im Zusammenhang mit der Gefängnisrevolte vom Dezember 2000 richteten sich
gezielt gegen die Polizei. Allerdings kann es eine Garantie gegen einzelne
terroristische Anschläge naturgemäß nicht geben.
Im Zusammenhang mit der krisenhaften Entwicklung in der türkischen Wirtschaft
haben in einigen Großstädten Demonstrationen stattgefunden.
Ost- und Südosttürkei
Im Südosten und im Osten des Landes kommt es nur noch selten zu
bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen Sicherheitskräften und der PKK.
Dennoch kann ein gewisses Restrisiko nicht ausgeschlossen werden Über die
Provinzen Diyarbakir, Hakkari, Sirnak und Tunceli ist noch immer der Notstand
verhängt. Den Aufforderungen der Polizei und der Gendarmerie ist unbedingt
Folge zu leisten. Der Aufenthalt außerhalb geschlossener Ortschaften und
Fahrten nach Einbruch der Dunkelheit, auch auf den Transitstrecken, sind mit
erhöhten Gefahren verbunden und sollten daher vermieden werden. In der
Provinz Tunceli und im Grenzgebiet zum Irak ist weiterhin besondere Vorsicht
angebracht. Von Reisen aus der Türkei in den Nordirak wird nachdrücklich
abgeraten.
Es wird dringend darauf hingewiesen, dass Drogenschmuggel in und aus der Türkei
wie auch der Konsum selbst mit hohen Gefängnisstrafen geahndet werden.
Über diesen Reisehinweis hinaus kann das Auswärtige Amt keine weiteren
Auskünfte erteilen. Es wird gebeten, von individuellen Anrufen im Auswärtigen
Amt abzusehen.